Presseerklärung vom 30.11.2021 :
Kommunales Lavieren und
landespolitische ökonomische Dummheit
Der auf Druck des Regierungspräsidiums vorgelegten Haushaltsergänzungsbeschluss des Magistrats sah als wesentliche Maßnahmen eine Erhöhung der Grundsteuer sowie den Griff in die Kassen der Betriebshöfe und der Gewobau vor. Dadurch sollte für die Jahre 2022 und 2023 ein Haushaltsausgleich erreicht werden. Der in der Stadtverordnetenversammlung dazu beschlossenen Änderungsantrag von SPD, CDU und FDP+ weist die Grundsteuererhöhung und die Entnahme von zwei Millionen Euro bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zurück. Dazu betont die Linke/Liste Solidarität, dass trotz einiger aus ihrer Sicht unnötigen Ausgaben im kommunalen Haushalt, das eigentliche Problem das durch das Regierungspräsidium exekutierte dogmatische Festhalten der schwarz-grünen Landesregierung an der Schuldenbremse - selbst in Coronazeiten - ist.
Denn bereits 2018 lag Rüsselsheim mit seinem Haushaltsdefizit 4,5 Mio Euro unter der Schutzschirmvorgabe des Landes, 2019 und 2020 – auch durch coronabezogene Ausgleichszahlungen von Bund und Land – schloss der Haushalt leicht positiv ab. Im zweiten Coronajahr 2021 läuft es - durch glückliche Umstände und weiterhin etwa 300 nicht besetzte Stellen - erneut auf eine schwarze Null hinaus.
Dies, obwohl gegen die Stimmen der Linken/Liste Solidarität die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung dem Land – für Polizeiaufgaben ja zuständig – durch Installierung und massiven Ausbau der Stadtpolizei finanziell unter die Arme gegriffen hat.
Erst zwei, dann vier, dann acht dann zehn Stadtpolizist*innen haben die Verschuldung seit 2014 um einen erklecklichen Millionenbetrag steigen lassen.
Ganz abgesehen von den viel zu geringen Landeszuschüssen für die Kinderbetreuung in Krippen, Kitas und Horten. Von den ca. 32 Mio Euro Aufwendungen der Stadt werden gerade einmal etwa 9 Mio Euro vom Land abgedeckt.
Und nun, wegen voraussichtlicher Unterdeckungen in der Finanzplanung für 2022 und 2023, sozusagen als „Vergelt’s Gott“ von der schwarz-grünen Landesregierung via Regierungspräsidium die Erpressung: ihr dürft ganz frei in kommunaler Selbstbestimmung zwischen Pest (keine Zuschüsse an Vereine und Initiativen, kein Personal für wachsende Aufgaben, enorme Einschränkungen bei Investitionen) und Cholera (Belastung der Mieter*innen mittels Grundsteuererhöhung, Ausbremsen von Investitionen zur Verminderung des Mangels an bezahlbaren Wohnungen durch Geldabschöpfung bei der Gewobau) wählen.
Rüsselsheim – und die Kommunen generell - sollen also ausgerechnet in der ökonomisch prekären Coronasituation voll auf die Schuldenbremse treten – ökonomisch schlicht dumm, so das frühere Mitglied im Rat der Wirtschaftsweisen Peter Bofinger.
Die Landesregierung ist da mit dem eigenen Haushalt nicht ganz so pingelig. Die Staatsverschuldung im Land Hessen stieg von 2010 bis 2016 von 43,7 auf 51 Mrd. Euro. Dann kam die Schuldenbremse. Aber 2020 wurde, mit der ja zutreffenden Begründung Coronafolgen abfedern, im offiziellen Haushalt 1,9 Mrd, Euro draufgepackt. Und dazu noch außerhalb des Haushalts der Corona-Sonderfonds mit 12 Mrd. Euro. Was der Staatsgerichtshof inzwischen für verfassungswidrig erklärt hat. Was allerdings nicht gegen Staatsverschuldung an sich und besonders in dieser Situation spricht. Und andererseits spricht nichts dagegen, die Staatsverschuldung auch durch Vermögenssteuer, Vermögensabgabe, höheren Spitzensteuersatz zu begrenzen. Auf Bundesebene auch durch eine deutliche Reduzierung des Militärhaushalts. Und die knapp 30 Millionen Euro für den, wohlwollend ausgedrückt, eher lax gegen den Rechtsextremismus wirkenden hessischen Verfassungsschutz könnten auch sinnvoller verwendet werden.